AGB der Tretobratze UG
Friedrich-Ebert-Str. 30, 45127 Essen
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Tretobratze UG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arnd Bauch, Friedrich-Ebert-Str. 30, 45127 Essen, E-Mail: tretobratze@aol.com (im Folgenden kurz „Tretobratze UG“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt die Tretobratze UG, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu.
Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, das Angebot mündlich, fernmündlich oder schriftlich fristgerecht gegenüber der Tretobratze UG zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Tretobratze UG ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages.
Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Tretobratze UG kommt der Vertrag zwischen der Tretobratze UG und dem Kunden zustande, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware.
1.2 Angebote der Tretobratze UG gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Lieferung
Die Tretobratze UG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung oder Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Tretobratze UG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich / Verweis
Es gelten die Regelungen unter Abschnitt III dieser AGB entsprechend, sofern nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Tretobratze UG nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden erstellt.
2.3 Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner Kosten berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder die Leistungen bei Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht mehr in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der Vertragspartner unverzüglich hierüber informiert.
Gleiches gilt für Mängel, die erst während der Reparatur festgestellt werden und bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5 Die Sache wird nach einem von der Tretobratze UG nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und gegen Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu.
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, sofern und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Tretobratze UG zu vertreten hat.
Nach der Kündigung erstellt die Tretobratze UG eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und übersendet diese dem Kunden mit entsprechender Zahlungsfrist.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig.
Die Tretobratze UG kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1 Der Kunde hat für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. Montage zu sorgen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich notwendiger Anschlüsse auf eigene Kosten bereitzustellen.
Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und sonstige notwendige Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung erforderlich sind.
5.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist die Tretobratze UG nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die erforderlichen Handlungen auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
5.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Fristen für Reparatur oder Montage
6.1 Angaben über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 In Fällen nicht vorhersehbarer und von der Tretobratze UG nicht zu vertretender betrieblicher Behinderungen, insbesondere Arbeitsniederlegungen, Lieferengpässen, höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffen, verlängern sich verbindliche Fristen angemessen.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.
8. Erweitertes Pfandrecht
8.1 Der Tretobratze UG steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenständen zu.
8.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat Mängel der Reparatur oder Montage unverzüglich mitzuteilen.
Hat der Kunde ohne Einwilligung der Tretobratze UG Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder durch Dritte ausführen lassen, entfällt die Haftung der Tretobratze UG für diese Arbeiten.
Dies gilt ebenfalls, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch erneuerungsbedürftiger Teile unterbleibt.
10. Lagerung / Abholung
Reparaturen und Gegenstände, die bei der Tretobratze UG bearbeitet wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Tretobratze UG Lagerkosten in Höhe von 30,00 € pro Tag berechnen.
Werden Reparaturen länger als sechs Monate nicht abgeholt, ist die Tretobratze UG berechtigt, die betreffenden Gegenstände oder Teile zur Deckung der entstandenen Kosten zu verwerten.
Für Räder und Teile, die nicht zur Reparatur oder zum Verkauf übergeben wurden, übernimmt die Tretobratze UG keine Haftung.
Nicht abgeholte Teile können entsorgt werden oder in das Eigentum der Tretobratze UG übergehen.
V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
E-Mail-Adresse der Tretobratze UG:
tretobratze@aol.com
Die Tretobratze UG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Verbraucherschlichtung
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Tretobratze UG und einem Verbraucher können Verbraucher grundsätzlich die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
3. Die Tretobratze UG hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz der Tretobratze UG vereinbart.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Diese Rechtswahl führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates gewähren.